Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Wilhelmshavens, aber auch für Besucher der Stadt immer einen sauberen Eindruck macht, ist der Eigenbetrieb "Straße und Grün in Wilhelmshaven" (SGW) im Einsatz.
Ein differenziertes nutzungs- und verschmutzungsabhängiges Reinigungsklassensystem erlaubt einen bedarfsorientierten und wirtschaftlichen Einsatz aller Kräfte. Hierdurch wird auch eine Reinigung urbaner Schwerpunkte wie Einkaufsstraßen, Plätzen oder Verkehrsknotenpunkte in dem notwendigen, intensiven Maß ermöglicht, die ihrem imageprägenden Charakter angemessen ist.
Wachsende Anforderungen an eine effiziente und dabei gleichzeitig kostengünstige Straßenreinigung sind untrennbar mit einem steigenden Grad an Mechanisierung verbunden.

Circa 250 km Straßenkilometer innerhalb der geschlossenen Ortslage werden von dem Eigenbetrieb SGW (Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven) regelmäßig gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich pro Frontmeter:
| I |
14-tägige Fahrbahnreinigung |
1,82 EUR |
| I W |
14-tägige Fahrbahnreinigung + Winterdienst |
1,82 EUR |
| II |
Tägliche Reinigung im Citybereich |
35,03 EUR |
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind:
- die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontmeter). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an einer Straße, kann ggf. eine Veranlagung als sogen. "Hinterlieger" greifen und
- die Reinigungsklasse (Unterscheidung der Reinigungshäufigkeit).
Kann die Straßenreinigung ausfallen?
Reinigungen können vor allem im Winter ausfallen, da der Winterdienst ebenfalls zu den Aufgaben der Straßenreinigung gehört. Die Beseitigung von Schnee und Eis ist für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung und hat daher Vorrang vor der normalen Straßenreinigung. In diesen Zeiten wird die Reinigung nicht in gewohntem Umfang durchgeführt.
Welche Straßen müssen vom Eigentümer gereinigt werden?
Sollte eine Straße nicht in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sein, dann ist der Eigentümer verpflichtet , den Straßenabschnitt vor dem Grundstück jede 2. Woche einmal an einem Werktag zu reinigen.
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Wilhelmshaven
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis Vorschriften Straßenreinigung 2010
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenverzeichnis der Straßenreinigung
Aber der alltägliche Straßenkehricht ist längst noch nicht alles. Die SGW-Mitarbeiter räumen nach öffentlichen Großveranstaltungen "besenrein" auf.
Wir sorgen dafür, dass illegale Ablagerungen an Straßenrändern weggeräumt und natürlich umweltgerecht entsorgt werden. Ihr Hinweis ist unser Auftrag:
Meldung wilder Müllablagerungen unter der Rufnummer: 16 25 47
Ihre Ansprechpartner und -innen:
Barbara Philipp
Gebührenveranlagung
Reinigungspflichten
Straße und Grün in Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel.: (04421) 16 25 81
Fax: (04421) 16 25 95
Email: barbara.philipp(at)stadt.wilhelmshaven.de *
Gerrit Janßen
Einsatzleitung Straßenreinigung
Straße und Grün in Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel.: (04421) 16 25 83
Fax: (04421) 16 25 95
Email: gerrit.janssen(at)stadt.wilhelmshaven.de *
Öffnungszeiten:
| Montag - Donnerstag |
8.30 - 12.30 und 14.00 - 15.30 Uhr |
|
|
| Freitag |
8.30 - 12.30 Uhr |
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
* Mittlerweile existieren zahlreiche automatische "Suchroboter", die das Internet nach E-Mail-Adressen durchforsten, die dann für das massenweise Versenden von unerwünschten Werbemitteilungen ("Spam") verwendet werden. Auch die Mail-Adressen der Wilhelmshavener Entsorgungsbetriebe sind sehr stark von dieser Werbeflut betroffen. Um das automatisierte Auslesen von E-Mail-Adressen zu erschweren und damit die Posteingänge von Spam-Mails zu entlasten, wurde das @-Zeichen in den E-Mail-Adressen durch die Zeichenfolge (at) ersetzt. Bitte ersetzen Sie diese beim Verfassen einer E-Mail wieder durch das übliche @-Zeichen!